Titelthema | Energiespeicherung de. Haushalte und Unternehmen können günstigen Solarstrom zwischenspeichern, selbst ver- brauchen oder ins Netz einspeisen. Batteriespeicher sind somit nicht nur ein technisches, sondern auch ein gesellschaftliches Rückgrat der Transformation. In Verbindung mit PV-Anlagen, Wärmepumpen, E-Autos sowie einer smarten In- frastruktur, variablen Netzentgelten und dynamischen Stromtarifen bilden sie eine unverzichtbare Fle- xibilitätsoption im Stromsystem, die auch ökonomische Vorteile auf allen Ebenen bringen. Die weitere Umsetzung des EU Energy Sharing und neue Mieterstrommodelle erweitern die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Nach- barschaften und Regionen, Energie heimisch, sicher und sauber zu er- zeugen, zu verteilen, zu speichern und zu verbrauchen. Für rechtliche Klarheit sorgen Renditechancen für Betreiber und Investoren sowie klare Systemvor- teile von Batteriespeichern machen deren Ausbau für alle Beteiligten attraktiv. Gleichzeitig stellen die nach wie vor hohen Anfangsin- vestitionen eine nicht zu unter- schätzende Hürde dar. Sogenannte Baukostenzuschüsse, wie sie derzeit diskutiert werden, bergen die Gefahr, Investitionshemmnisse weiter zu verstärken, insbesondere dort, wo sie als unkalkulierbarer Risikofaktor wirken. Die Folge: Die dringend benötigte Flexibilisierung des Energiesystems könnte ins Stocken geraten und damit auch der Fortschritt der Energiewende. Um dies zu verhindern, braucht es rechtssichere, klare und vor allem bundesweit einheitliche Regelun- gen für Batteriespeicher, schnellere Genehmigungen und Netzanschlüs- se, um Planungssicherheit für Investoren und Projektträger zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Batteriespeicher über das Jahr 2029 hinaus von der Zahlung von Netzentgelten zu befreien. Denn anders als klassische Erzeuger oder Verbraucher belasten Spei- cher das Netz nicht dauerhaft. Im Gegenteil: Sie stabilisieren es durch Lastverschiebung und kurzfristige Einspeisung. Entscheidend ist es auch hier, zeitnah für rechtliche Klarheit zu sorgen. Dazu beitragen wird auch die Regelung, dass der Ausbau von Speichern im überra- genden öffentlichen Interesse liegt. Dies hat schon bei erneuerbaren Energien (geregelt im EEG) zu einer deutlichen Genehmigungsbeschleu- nigung beigetragen. Last, but not least sollte sicherge- stellt werden, dass Batterien auch künftig noch aus europäischer Herstellung kommen, denn die heimische Produktion bietet unter anderem den Vorteil der Resilienz gegenüber internationalen Sicher- heits- und Wirtschaftskrisen. Bei erneuerbaren Zukunftstechnologien wie Stromerzeugung, Wasserstoff- produktion oder eben Batteriespei- chern sollten europäische Volks- wirtschaften zudem den Anspruch stellen, auf dem Weltmarkt führend zu bleiben oder zu werden. Potenzial richtig einschätzen Umso unverständlicher ist, dass die Bundesnetzagentur in ihrem aktuellen Versorgungssicherheits- bericht die Potenziale von Batte- riegroßspeichern unzureichend und an der realen Entwicklung vorbei modelliert. Bundesweit liegen Anschlussanfragen in dreistelliger Gigawatt-Höhe vor, der Bericht geht aber sogar von einem Rück- bau stationärer Batteriespeicher aus. Die Branche macht darauf aufmerksam, dass ein klarer Fahr- plan notwendig ist, wie Speicher systematisch in das Portfolio für gesicherte Leistung und in die Versorgungssicherheitsanalysen integriert werden. Auch für die Nutzung mobiler Batterien in E-Fahrzeugen hat der Gesetzgeber noch einiges zu tun. Aktuell sind E-Autos aus rechtlicher Sicht Pkw und keine Batteriespeicher, für die es eine steuerliche Gleichbehandlung mit stationären Speichern braucht. Für die Einbindung ins Energiesystem über Vehicle to Grid sind ebenfalls noch Voraussetzungen zu erfüllen. Neben V2G-fähigen Fahrzeugen braucht es eine Lade-Infrastruktur, intelligente Steuerungselemente sowie einheitliche Normen und Regeln. So können Elektrofahr- zeuge zu virtuellen Kraftwerken zusammengeschlossen werden. Deshalb ist zu begrüßen, dass mit Änderungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geplant ist, bidirektionales Laden steuerlich privilegiert zu behandeln. Die Bundesnetzagentur hat ent- sprechende Entwürfe zur Festle- gung der „Marktintegration Spei- cher und Ladepunkte“ (MiSpeL) vorgelegt. Diese Festlegung soll neue Möglichkeiten für eine markt- aktive Nutzung von Stromspei- chern und Ladepunkten eröffnen. Der Ladepunkt kann damit künftig im Home-Energy-Management- System wie ein stationärer Strom- speicher genutzt werden und von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitieren. Hier- von sollen auch die Besitzer von Heimspeichern profitieren, um flexibel am Marktgeschehen teil- ■ nehmen zu können. 14 stadt + werk | 11/12 2025