Titelthema | Interview Wie erleben kommunale Unterneh- men diese Anforderungen im Alltag – und wo besteht aus Ihrer Sicht konkreter Anpassungsbedarf? Liebing: Viele Unternehmen erleben einen Spagat zwischen Transparenz und Sicherheit. Teilweise werden sensible Informationen öffentlich, weil sie öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Das erhöht das Risiko. Hier braucht es klarere und einheitliche Abwägungen: notwen- dige Transparenz ja, aber nur ohne zusätzliche Angriffsflächen. Wie gut funktioniert aktuell die Zusammenarbeit zwischen Energie- unternehmen, Staat und Sicherheits- behörden? Andreae: Die Zusammenarbeit zwi- schen Energieunternehmen, Staat und Sicherheitsbehörden ist in den vergangenen Jahren deutlich enger geworden und funktioniert bereits gut. Gerade etablierte „Notfallpläne, Übungen und Krisenstrukturen sind vieler- orts etabliert.“ Strukturen wie UP KRITIS zeigen, wie wertvoll ein vertrauensvoller, strukturierter Austausch zwi- schen Betreibern, Behörden und Staat sein kann. Solche Formate schaffen gemeinsame Lagebilder, stärken persönliche Netzwerke und helfen, Anforderungen aus der Praxis frühzeitig in staatliche Pla- nungen einzubringen. Gleichzeitig hat der Anschlag auf das Berliner Stromnetz gezeigt, dass wir diese Zusammenarbeit weiterentwickeln müssen. Physische Angriffe, Droh- nenüberflüge, Sabotage, CyberAn- griffe und Desinformation lassen sich nicht mehr sauber vonei nander trennen. Deshalb reicht es nicht, wenn Zusammenarbeit nur anlassbezogen oder in einzelnen Fachkreisen gut funktioniert. Wir brauchen belastbare Schnittstellen, klare Zuständigkeiten und einge- übte Verfahren für den Ernstfall. Was muss also getan werden? Andreae: Aus Sicht der Energiebran- che ist besonders wichtig, dass Informationen schneller, zielge- richteter und rechtssicherer fließen. Unternehmen brauchen frühzeitige, verwertbare LageInformationen von Sicherheitsbehörden. Umge- kehrt müssen Betreiber Hinweise, Beobachtungen und Bedarfe ein- bringen können, ohne dass unklare Zuständigkeiten, Haftungsfragen oder Geheimschutzanforderungen den Austausch erschweren. Gerade beim Schutz sensibler Infrastruk- turdaten, bei Drohnenvorfällen, bei Sicherheitsüberprüfungen und bei Krisenlagen unterhalb des Verteidigungsfalls besteht noch Anpassungsbedarf. Resilienz ist eine gemeinsame Aufgabe. Herr Liebing, Sie sprechen von einer gesamtstaatlichen Aufgabe: Wo hakt es konkret in der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kom- munen? Liebing: Herausfordernd sind vor allem unklare Zuständigkeiten und wenig eingeübte Abläufe in sehr komplexen Lagen. Für die Praxis ist entscheidend, schnell zu wissen, wer führt und wer unterstützt. Hier braucht es noch klarere Strukturen, noch verbindlichere Prozesse und Übung, Übung, Übung. Welche regulatorischen Anpassungen sind notwendig, damit Unternehmen schneller in Resilienzmaßnahmen investieren können? Andreae: Unternehmen können nur dann schneller in Resilienz in- vestieren, wenn der regulatorische Rahmen klare Anforderungen defi- niert, eine rechtssichere Umsetzung ermöglicht und die Refinanzierung sicherstellt. Das KRITISDachgesetz ist ein wichtiger Schritt, muss aber zügig, praxistauglich und eng ver- zahnt mit bestehenden Regelwer- ken unterlegt werden. Was schlagen Sie vor, wie sollte das KRITIS-Dachgesetz von der Politik ergänzt werden? Andreae: Erstens braucht es verläss- liche und branchenspezifische An- forderungen gemäß KRITISDach- gesetz. Resilienz sollte risikobasiert statt über starre Maßnahmenlisten definiert werden: Unternehmen müssen je nach Anlage, Netzfunk- tion und Bedrohungslage geeignete Maßnahmen wie Redundanz, La- gerhaltung, Business Continuity Management, Notfallkommuni- kation oder Wiederanlaufplanung wählen können. Zweitens müssen Kosten regulatorisch anerkannt und refinanzierbar sein. Schutz und Resilienzmaßnahmen dienen der Versorgungssicherheit und der staatlichen Sicherheitsvorsorge. Dafür braucht es klare Kosten und Entgeltanerkennung sowie ergän- zende Finanzierungswege wie Mit- tel aus dem Verteidigungshaushalt und einen ResilienzFonds. Wie sollte die Finanzierung solcher Maßnahmen langfristig abgesichert werden? Liebing: Resilienz ist Teil der öf- fentlichen Daseinsvorsorge. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Deshalb braucht es neben regula- torischer Anerkennung zusätzliche staatliche Instrumente. Wir fordern, 20 stadt + werk | 7/8 2026